| AGB |
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Allgemeine Miet-, Service und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines: Die folgenden allgemeinen Miet- und
Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und
Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen
Eventor - Veranstaltungsmanufaktur Dominik Braun
(kurz Vermieter genannt) und dem jeweiligen Vertragspartner (kurz
Mieter genannt) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle
künftigen Verträge Anwendung. Von diesen allgemeinen Miet- und
Servicebedingungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters
werden ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote des
Vermieters sind freibleibend,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der
Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst
durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des
Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere
AGB als angenommen, Entgegenstehenden Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Unsere AGB gelten
auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
2. Mietgegenstand / Leistungen / Kaufgegenstand: Gegenstand des
Miet-, Service- und Kaufvertrages sind die in der Auftragsbestätigung
oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen und / oder
Beauftragungen für Dienstleistungen. Der
Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch
funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen. Abnahmeverweigerungen von
geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind
unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind
ausgeschlossen.
3.1. Mietzeit und Mietgebühr, Dienstleistungspreise: Die
Mietzeit wird nach Tagen (wenn nicht anders vereinbart 12 Uhr bis 12
Uhr folgender Tag) oder Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die
Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem
Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zur
Rücklieferung ins Lager des Vermieters. Verzögert sich das Eintreffen
der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich im Auftrag oder
Lieferschein vereinbarten Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis
entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der
vereinbarten Mietzeit muss der Mieter den Vermieter ohne schuldhaftes
Zögern in Kenntnis
setzen. Die Mietgebühr richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach
der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen,
ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der
Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für
Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste,
wenn nicht anders vereinbart.
3.2 Kaufpreise: Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und -
sofern nicht anders angegeben - netto zzgl. der jeweils gültigen MWSt.
Die Preisangaben gegenüber Privatpersonen (Verbrauchger gem. BGB) sowie
in unserer Gebrauchtwarenliste
verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MWSt. Soweit nicht anders
angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Eine
Skontogewährung erfolgt nur nach Vereinbarung und
hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen
Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne
Fracht. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab
Lager Gehlert. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware.
Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Laste+C5n
des Käufers. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben
vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des
Verkäufers genannten
Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw.
Leistungserbringung gegen Nachnahme, Vorkasse oder Barzahlung. Bei
Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
Lastschriftrückgabe oder Nichteinlösung eines
Schecks, ist der Verkäufer berechtigt, alle offenen, auch gestundeten,
Rechnungen fällig zu stellen. Der Verkäufer ist darüber hinaus
berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorkasse
auszuführen. Dies berechtigt den Käufer
nicht zur Annahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen.
Zahlungen sind in für den Verkäufer spesenfreier Weise zu bezahlen.
Anfallende Kosten bei Lastschrift- oder Scheckrückgaben werden zzgl.
einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 10,-
EUR dem Kunden belastet. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und
trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers legt der Verkäufer
fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
4. Versand und Gefahrenübergang: Der Versand / Transport der
Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem vom Vermieter gewählten
Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt eine bestimmte Versandart
ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf
Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu
seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald
der Vermieter die Sache dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person
übergeben hat. Die Lieferung der gekauften Ware erfolgt ab Lager
Gehlert auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die
Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen. Die Wahl der
Versandart trifft der Käufer, wird diese nicht
ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den
Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, so ist der
Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart
auszuwählen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören beispielsweise auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten des Verkäufers
eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer
die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten. Sollten
diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach
angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten.
Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den
Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
5. Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Lieferungen erfolgen
ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur
vollständigen Zahlung aller Forderungen des Verkäufers durch den Käufer
bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Verkäufer,
auch im Falle der Weiterverarbeitung oder Umbildung. (Vorbehaltsware).
Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an
der inheitlichen Sache anteilig
(Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das
(Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer
ein (Mit-)Eigentum zusteht wird im folgenden als ebenfalls als
Vorbehaltsware bezeichnet. Eine
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht
zulässig und kann strafrechtliche Folgen haben. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinzuweisen und den Verkäufer
unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern.
Diese Rückforderung gilt jedoch nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem
Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, werden
dem Verkäufer Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner
Wahl freigeben wird, sobald der Wert die Forderung nachhaltig um mehr
als 30% übersteigt.
6. Gebrauch der Mietsache: Der Mieter verpflichtet sich zur
sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle
Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der
Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-,
Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der
Mieter bestätigt, mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietsache
vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für
Veranstaltungen zu beachten (z.B.
Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen,
Versammlungsstättenverordnung etc.)
7. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B.
Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und
Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung
u.a.) an der Mietsache, die wahrend der
Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte
entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden
aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens
hat der Mieter ungeachtet des aktuellen
Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu
ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.
Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der
Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche
Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
Lampenschäden, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter
Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
8. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die
Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum, die gesetzliche
Gewährleistungsfrist für Endverbraucher beträgt 24 Monate. Leuchtmittel
und als "defekt" gekennzeichnete Ware sind von der Gewährleistung
ausgenommen. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Eingriff an den
Gegenständen, bei unüblichem
oder außergewöhnlichem Gebrauch, bei Nichtbefolgung von Betriebs- oder
Wartungshinweisen, bei Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen. Erkennbare Mängel müssen
unverzüglich nach Lieferung,
spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach
Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine
Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur. Im Falle der
Mängelrüge des Käufers hat dieser die schadhafte Ware
dem Verkäufer zu überbringen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des
Käufers.
Die Ware ist sorgfältig zu verpacken und frachtfrei
an den Verkäufer zu senden. Der Käufer erhält nach Wahl des Verkäufers
Mängelbeseitigung (Nachbesserung), Umtausch oder Warengutschrift. Der
Umtausch kann auch gegen Ware gleicher Art und Güte erfolgen. Schlägt
eine dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl. so kann der
Käufer nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die
Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Ein weitergehender Schadensersatz
ist in jedem Falle ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine
Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder
ersetzte oder reparierte Teile.
9. Versicherung / Genehmigungen: Die Mietsache ist nicht
versichert, es wird dem Mieter empfohlen, zu seinen Lasten eine
entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen.
Die Einholung der notwendigen Genehmigungen,
Konzessionen, GEMA-Anmeldungen etc. sowie die Übernahme deren Kosten
liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
10. Gewährleistung, Schadensersatz: Die Geräte werden in
technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils
erforderliches und/oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der
Mieter hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Vermieter haftet für den
funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs. Der Vermieter haftet im Falle von verspäteter oder
nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen-
oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können,
besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für
Schäden bei Überschreitung
zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen
des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Der Mieter ist
verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner
Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden
gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben,
den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige
Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.
Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder
Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der
Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters
untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat
der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen. Sämtliche o.g. Regelungen gelten auch dann, wenn vom
Vermieter Personal zur Verfügung gestellt wird.
11. Stornierung: Bei Rücktritt des Mieters vom Miet- und
Servicevertrag, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne
Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten den vereinbarten
Gesamtpreis für Miete und Service fordern, bei frühzeitiger
Stornierung ermäßigen sich diese wie folgt: bis 30 Tage vor Miet-
und/oder Servicebeginn 30% des Gesamtpreises, bis 14 T 40%, bis 7 T.
50%, bis 2 T. 80% des Gesamtpreises.
12. Lieferung: Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter
dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des
Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat,
unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse,
gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B.
Streik, Aussperrung, Unfallschaden,
Betriebsstörungen, etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Miet und Sercvievertrag
zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der
Verhinderung hinauszuschieben.
13. Zahlungsbedingungen: Grundsätzlich ist die Miet- und/oder
Servicegebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter bzw. bei
Beginn der Serviceleistung fällig. Rechnungen sind, wenn nicht anderst
vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug
zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist der Vermieter berechtigt,
Zwischenrechnungen zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, eine
Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Mieter zu verlangen. Verzug
tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere
Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die
weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen, deren sofortige Rückgabe
zu verlangen und sämtliche Serviceleistungen einzustellen. Bei
Überschreiten des Fälligkeitsdatums der
Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist der Vermieter berechtigt, vom
Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Mieter
kann gegen die Forderungen des Vermieters
nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
14. Rückgabe der Mietsache: Der Mieter hat auf seine Kosten und
Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den
Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem
Vermieter jeden daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem
Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer
Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die
Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu
entrichten. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der
Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom
Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der
Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese
mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine
eingehende Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.
15. Sonstiges: Erfüllungsort ist Hachenburger Str. 25-27, 57627
Gehlert. Abweichungen von diesen AGB sind nur rechtswirksam, wenn der
Verkäufer/Vermieter dies schriftlich bestätigt. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam
sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Der
Gerichtsstand ist Westerburg, soweit gesetzlich
zulässig. Es gilt deutsches Recht.
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